Bei der Grabgestaltung bieten wir den Hinterbliebenen einen möglichst großen Freiraum für die Umsetzung individueller Wünsche. Die einzelne
Grabstelle ist aber gleichzeitig auch Teil des Grabfeldes und des gesamten Friedhofes. Insofern sollten sich die einzelnen Grabstellen harmonisch in das Gesamtbild des Friedhofs
einfügen.
Einige wichtige Einschränkungen der individuellen Gestaltungsfreiheit sind deshalb in den einzelnen Friedhofs-satzungen festgeschrieben. Darüber hinaus wurden durch den friedhofs-gärtnerischen Berufsstand Richtlinien zur Grabgestaltung und Grabpflege erarbeitet, die heute einen hohen Verbindlichkeitsgrad erreicht haben. Insbesondere wird in diesen Richtlinien das Verhältnis von Wechsel-bepflanzung zur Rahmenbepflanzung und bodendeckenden Gehölzen bzw. Stauden geregelt.
Die Grabneuanlage ist die erste grundlegende Arbeit nach einer Beisetzung. Hierbei sollten die Boden-, Licht- und Klima-bedingungen für ein optimales Gedeihen der Pflanzen berück-sichtigt werden. Bei der Pflanzen-auswahl ist auf eine harmonische Zusammensetzung von Farben und Formen in Verbindung mit dem ausgewählten Grabmal zu achten. Natürlich werden auch hier individuelle Gestaltungen auf Wunsch der Kunden erstellt.
Grabhügel - Nach einer Beisetzung erfolgt häufig die provisorische Herrichtung der Grabstätte als Hügel. Hintergrund für diese Hügelaufmachung, die meist für einen Zeitraum von ca. einem halben Jahr angelegt wird, ist die Tatsache, dass nach der Beisetzung entstehende Hohlräume Zeit haben, sich zu setzen. Man könnte dies auch als eine Art Ruhephase betrachten, die nach einer Beisetzung eingehalten wird.